AO-SF
Neustrukturierung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
Ab dem Schuljahr 2025/2026 gelten im Rahmen der Pilotierung in den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster veränderte Abläufe für das Feststellungsverfahren gemäß §§ 10-14 und § 17 AO-SF.
Erste Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerinnen im Inklusionsteam im Schulamt.
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